Gerlingen, 04.05.2019 18:33
Brand in Toilette
Um kurz nach halb 7 am heutigen Abend alarmierte die Leitstelle Ludwigsburg die Feuerwehr zu einer Rauchentwicklung in der Tiefgarage unter der Stadthalle. Der Brandgeruch führte den Fahrzeugführer des ersten Löschfahrzeuges zum Brandort im öffentlichen Herren WC. Mit einer Kübelspritze wurden die brennenden Papiertücher in deren aufgebrochenen Behältern abgelöscht. Anschließend wurden umfangreiche Belüftungsmaßnahmen durchgeführt.
Dies ist bereits die zweite Brandstiftung innerhalb einer Woche an selber Stelle!
Brandstiftung ist nach § 306 StGB ein Straftatbestand. Wer Sachen in Brandsetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Dies sollte man sich vorher überlegen.